Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer öffentlichen Ausschreibung?
Sie haben öffentliche Fördermittel beantragt und stehen nun vor der Herausforderung, die Leistungen öffentlich ausschreiben zu müssen? Sie wollen eine beschränkte Ausschreibung mit/ohne Teilnehmerwettbewerb durchführen? Oder ist für Sie die Verhandlungsvergabe das geeignete Instrument?
Als Expert:innen für IT-Sourcing haben wir uns auf Ausschreibungen im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor spezialisiert und unterstützen Sie gerne sowohl bei nationalen als auch bei EU-weiten Ausschreibungen. Unser Leistungsportfolio reicht von der High-Level Bestandsaufnahme über die Detailanalyse, einer ersten Marktevaluierung und dem Ausschreibungsmanagement bis hin zur Vertragsunterschrift. Sämtliche gesetzlichen Fristen und Anforderungen werden dabei von uns selbstverständlich berücksichtigt.
In enger Kooperation und Abstimmung mit einer führenden deutschen Rechtsanwaltskanzlei stellen wir die Einhaltung der verschiedenen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A), Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) oder Sektorenverordnung (SektVO), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Vergabeverordnung (VgV), Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sicher. Gerne arbeiten wir auch kooperativ mit Ihren Ansprechpartnern rund um das Thema des Vergaberechts zusammen.
Welche Verfahrensarten sind vergaberechtlich vorgeschrieben?
Für die Wahl der Verfahrensart ist der geschätzte Auftragswert maßgeblich. Bei Aufträgen, die den EU-Schwellenwert überschreiten, müssen unter anderem die Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) sowie des 4. Kapitels des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachtet werden. Dieser Schwellenwert liegt aktuell bundesweit für Dienstleistungen und Lieferungen bei 214.000,- Euro netto.
Das VgV bzw. das GWB schreiben als Standardverfahren das „Offene Verfahren“ oder das „Nicht offene Verfahren“ mit Teilnahmewettbewerb vor. Andere Verfahrensarten (wie z. B. das Verhandlungsverfahren) dürfen nur eingesetzt werden, wenn bestimmte, in den Gesetzen definierte, Merkmale erfüllt werden.
Bei Unterschreitung des Schwellenwertes sind die Regelungen der jeweiligen Bundesländer sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu beachten. Hier stehen dem Auftraggeber die „Öffentliche Ausschreibung“ und die „Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb“ zur Verfügung. Auch hier ist die Anwendung von anderen Verfahrensarten an die gesetzlich definierten Merkmale gebunden.
Als Full-Service-Dienstleister begleiten wir Sie vollumfänglich bei Ihrer öffentlichen Ausschreibung. Dank unserer bewährten Ausschreibungsmethodik und der Zusammenarbeit mit zwei auf dem Markt etablierten Vergabeplattformen können wir diese im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor rechtskonform und elektronisch erstellen und durchführen.